Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Radanhänger Zentrale Karl Zauner

1. Geltung

a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Folge kurz AGB, liegen sämtlichen von Karl Zauner, mit dem Käufer/der Käuferin – in der Folge Vertragspartner genannt – abgeschlossenen Verträge zugrunde, insbesondere auch (fern-) mündlich, per Fax, via email oder im online-Geschäft zustandegekommenen. Sie haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung mit der Karl Zauner.

b. Von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen, etwa solche des Vertragspartners, sind für Karl Zauner nur verbindlich, wenn zu diesen eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Karl Zauner vorliegt (firmamäßige Zeichnung).

2. Produkte und Preise

Alle Produktangebote von Karl Zauner gelten vorbehaltlich eventueller Modell- und Designänderungen.
Aus irrtümlich unrichtigen Angaben können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Alle Preise gelten vorbehaltlich Preiserhöhungen seitens unserer Vorlieferanten.

Die von Karl Zauner dem Vertragspartner schriftlich bekanntgegebenen Preise sind freibleibend; sie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sofern nicht anders bekanntgegeben.
Alle angegebenen Preise in EURO (€).

Der Vertrag wird jedenfalls zu dem im Bestellzeitpunkt aktuellen Preis abgeschlossen, auch wenn eine allfällige Preisänderung gegenüber den bekanntgegebenen Listenpreisen nicht mitgeteilt worden ist. Der Vertragspartner ist daher berechtigt und verpflichtet, den aktuell gültigen Preis anlässlich des Vertragsabschlusses bei Karl Zauner zu erfragen.

Ändert sich der Preis, zu dem Karl Zauner den Kaufgegenstand vom Lieferanten bezieht, zwischen Bestell- und Liefertag (gemäß dem Vertrag zwischen Karl Zauner und dem Vertragspartner) um mehr als 5%, ist Karl Zauner berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen. In diesem Fall wird der Vertragspartner von Karl Zauner vor Auslieferung des Kaufgegenstandes über die Preiserhöhung verständigt und der Vertragspartner ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nimmt er dieses Recht nicht in Anspruch, ist er verpflichtet, den erhöhten Preis zu bezahlen.

Alle Angebote gelten vorbehaltlich eventueller Schreib- und Druckfehler.

Rabattangebote können nicht summiert werden. Für Aktionspreise ist kein Rabattangebot gültig.

3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

a. Der Kaufpreis ist bei Abholung bar zu bezahlen. Im Falle einer Bestellung ist der vollständige Kaufpreis als Vorauszahlung mittels Banküberweisung zu begleichen.

b. Für den Falle, dass sich durch gesonderte Zahlungsvereinbarung ein Zahlungsverzug des Vertragspartners ergibt, ist Karl Zauner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu verrechnen; dadurch werden weder Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen noch auf Ersatz eines sonstigen höheren Schadens beeinträchtigt.

c. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, Karl Zauner entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Er verpflichtet sich im speziellen, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern Karl Zauner das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Monat einen Betrag von € 5 zu bezahlen.
Die erste Mahnung erfolgt nach 7 Tagen. In der Folge kann der Vertragspartner alle 14 Tage eine Mahnung erhalten.

Darüberhinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten von Karl Zauner anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

d. Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche von Karl Zauner mit Gegenforderungen des Vertragspartners, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

4. Transport, Gefahrtragung

a. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald der Kaufgegenstand an die den Transport ausführende Person/Firma übergeben worden ist.

b. Eventuelle Transportkosten trägt der Vertragspartner.

c. Der Versand erfolgt nur nach Vereinbarung und nur innerhalb Österreichs.

5. Eigentumsvorbehalt

a. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen im Eigentum von Karl Zauner.

b. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich schriftlich von Karl Zauner erklärt wird (firmamäßige Zeichnung).

c. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den (noch) im Eigentum von Karl Zauner stehenden Kaufgegenstand zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übergeben. Er ist weiters verpflichtet, den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln.

6. Leistungsverzug

Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Karl Zauner ausdrücklich schriftlich (firmamäßige Zeichnung) als verbindlich bezeichnet werden.

7. Lieferausfall / Verzögerungen

Es kann sein, dass bestimmte angebotenen Produkte kurzfristig nicht lieferbar sind oder vom Lieferanten aus dem Lieferprogram genommen wurden. Dafür haftet Karl Zauner nicht.

8. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die der Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen Karl Zauner richten, sind ausgeschlossen.

9. Gewährleistung/Haftung

a. Der Kaufgegenstand ist nach der Übergabe vom Vertragspartner unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach der Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der GmbH schriftlich anzuzeigen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt der Kaufgegenstand als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

b. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
Hier sind die Ansprüche und Fristen beschrieben:
•  WKO/Gewährleistung
•  AK/Gewährleistung

c. In erster Linie ist Karl Zauner nach eigener Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch des Kaufgegenstandes verpflichtet, wenn ein von ihr zu vertretender Mangel vorliegt.

d. Durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Benutzung hervorgerufene Zustände des Kaufgegenstandes können keinesfalls Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche begründen.

e. Eine Haftung für Schäden am Kaufgegenstand infolge der Mangelhaftigkeit sowie für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

f. Karl Zauner haftet in allen sonstigen Fällen nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen.

10. Warenrücksendungen

Bestellte und von Karl Zauner vertragsgemäß ausgelieferte Ware kann grundsätzlich nicht mehr zurückgenommen oder umgetauscht werden.
Ware, für die ein Rabatt gewährt wurde kann ebenso grundsätzlich nicht mehr zurückgenommen oder umgetauscht werden.
Wird Ware ausnahmsweise nach Absprache mit Karl Zauner zurückgesendet, so gilt diese nur unter der Bedingung als zurückgenommen, dass die Rücktransportkosten vom Zurücksendenden bezahlt worden sind und Karl Zauner nach Erhalt der Ware der Rücknahme ausdrücklich schriftlich zustimmt (firmamäßige Zeichnung).
Erfolgt diese Zustimmung nicht, ist der Zurücksendende verpflichtet, die Ware auf seine Kosten von Karl Zauner wieder abzuholen, und trifft Karl Zauner keine Verpflichtung zur Rückzahlung des Kaufpreises.

11. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag mit dem Vertragspartner entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Unternehmens von Karl Zauner sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.